Offenheit und Transparenz

Anwaltsvergütung

Die Grundlage der anwaltlichen Vergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches nach Wertgebühren und Rahmengebühren unterscheidet.

Während die Abrechnung von Wertgebühren abhängig vom Gegenstandswert erfolgt, sind die Rahmengebühren innerhalb eines gesetzlich vorgeschriebenen Rahmens abzurechnen. Für die außergerichtliche Beratung und Vertretung erlaubt das RVG eine Gebührenvereinbarung. Die Höhe der Gebühr hängt hierbei vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Einzelfalls ab. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist gesetzlich bis auf wenige Ausnahmen nicht erlaubt.

Damit Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt, kläre ich Sie gleich bei Erteilung des Mandats über die voraussichtlich entstehenden Gebühren auf.

Ist es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich, für die Kosten eines Rechtsstreits aufzukommen, so müssen Sie keinesfalls auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte verzichten. Es kann dann für Sie die staatlich zu gewährende Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe (PKH) in Betracht kommen. Gerne möchte ich die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe offen mit Ihnen besprechen.